Donnerstag, Juni 26, 2008

Sufismus oder islamische Mystik (Seiten 378-385)

Frühe Sufis waren Asketen und Quietisten, aber nicht Mystiker nach R. R. Nicholson. Prägend waren christliche Idealisten, die trügerische Freude mieden. Ziel war Gotteserkenntnis. Einflüsse kamen auch vom Neoplatonismus, Gnostik, Buddhismus und Pantheismus. Wahre Religion habe nichts mit Doktrin und Rechtslehre zu tun, sondern nur mit Liebe, Wissen um Gott und Lösung vom eigenen Selbst. Deshalb sei Gottesdienst Herzensdienst. Sufis wurden vom Islam beargwöhnt und als „Zindiq“, Häretiker, verklagt. Diese Neuerer waren Gegenteil der Sunna, also im Irrtum und mussten in der Hölle landen. So wurden unter anderen „al-Halbadj“ 922 und „Al-Suhrawardi“ 1191 umgebracht. Warraq weist darauf hin, dass der Islam nie wirklich tolerant war, ausser man stand unter dem Schutz der Herrscher. Fast immer wurde jemand oder eine Gruppierung verfolgt.

Al-Ma’arri (Seiten 386-394)
Abu-I-Ala Ahmad b. Abdullah al-Ma’arri lebte 973 bis 1057 vorwiegend in Syrien. Er studierte in Aleppo und Antiochia, lebte in Bagdad, war Dichter, Vegetarier und islamischer Ketzer. Er erblindete und konnte zu seinem Schutz auch verstellen. Er sagte: „Alle Religionen widersprechen der Vernunft und dem gesunden Menschenverstand.“

Frauen und Islam (Seiten 394-444)
Die Frauen seien von Gott zum Vergnügen des Mannes geschaffen. Der Islam ist nur auf die männliche Seite hin sexfreudig und Sexualität wird ausschliesslich vom männlichen Gesichtspunkt aus betrachtet. Die Sexualität der Frau wird im Islam nie geleugnet, aber sie wird als Quelle der Gefahr angesehen: List, Betrug, Undankbarkeit, Gier, unersättliche Lust. Deshalb wird die Frau verachtet und zu einem minderwertigen Wesen degradiert. Polygamie ist ein wesentlicher Zug des islamischen Familienrechts, das die Situation der Frauen verschlechtert (hat). Man könnte den Islam als antifeministisch bezeichnen, denn die Frau wird unterdrückt, körperlich-geistig-moralisch minderwertig betrachtet und hat eine tiefe Stellung in der Gesellschaft. Ursächlich geht das Frauenbild auf Eva als Versucherin zurück, die listig und tückisch war. Frauen sind auch von religiösen Ueberlegungen weitgehend ausgeschlossen, ihre Aufgaben sind:
· in ihrem Haus bleiben
· ihrem Mann zur Verfügung stehen
· ihrem Mann gehorchen
· ihrem Mann ein geruhsames Dasein bereiten
Ist ein Mann zufrieden mit seiner Frau, hat sie das Paradies verdient. Gemäss einem Hadith haben Frauen weniger Vernunft und Glaube als Männer. Nach dem islamischen Recht ist die Ehe ein Vertrag, wodurch der Mann das Fortpflanzungsorgan der Frau erwirbt zur Nutzniessung. In die ähnliche Richtung zielt auch das Wort „nikah“ für Hochzeit, das eigentlich Koitus heisst, daher bedeutet Ehe nicht unbedingt Partnerschaft zwischen Mann und Frau. Die Frau hat nur Recht auf Nahrung, Kleidung und Wohnung, aber nicht auf Sexualität. Beschneidung ist nicht Pflicht, nur Empfehlung. Sexueller Kontakt verursache Verunreinigung, diese Sicht hat etwas Phobisches, Zwanghaftes und Neurotisches. Ein Mann darf seine Frau körperlich züchtigen in folgenden Fällen:
· Weigerung sich für ihn zu schmücken
· Weigerung ihn sexuell zufriedenzustellen
· Verlassen des Hauses ohne seine Genehmigung und ohne trifftigen Grund
· Versäumen der religiösen Pflichten

Hudud“ sind Gottes Strafen, die dem Qur’an und den Hadithen entnommen werden:
· Todesstrafe bei Ehebruch, Glaubensabtrünnigkeit und Raubmord
· Amputation der rechten Hand bei Diebstahl
· Hundert Peitschenhiebe bei Unzucht
· Achtzig Peitschenhiebe bei Verleumdung und Weintrinken

Hidjab“ heisst Schleier, kann aber auch Vorhang, Decke, Mauer oder Jungfernhaut bedeuten. Er ist vorgeschrieben in den Suren 24,30+31; 33,32+33+53+59. Der Schleier stammte aus Persien. Sinngemäss heisst es auch „im Haus bleiben“, was von Griechen und Byzantinern übernommen wurde, denn arabische Beduinenfrauen waren in dieser Hinsicht freier. Der eigentliche Sinn dieser Verhüllung ist die Bedeckung der „Aura“ der Frau. Dazu gehören Körperteile der Scham, bei den Frauen der gesamte Körper, teilweise sind Hände und Gesicht ausgenommen. Die Frau ist im Islam für Vater, Bruder und Mann wie ein wertvolles Objekt und eine teure Ware.

Nach Ghawji gibt es ganz klare Bedingungen für den Ausgang der Frau:
· Ein echte Notwendigkeit muss bestehen
· Nur nach Erlaubnis des Mannes oder gesetzlichen Vormunds
· Gute Verhüllung, das Gesicht eingeschlossen
· Sie darf nicht parfümiert sein
· Sie muss am Wegrand gehen
· Sie muss sich gesittet und anständig bewegen
· Sie darf nur mit normaler Stimme sprechen
· Sie darf sich nicht mit einem fremden Mann allein in einem Raum aufhalten
· Sie darf einem fremden Mann nie die Hand geben
· Sie darf ihre Kleidung nie ablegen, auch in einem fremden Haus nicht
· Sie darf sich nicht weiter als dreissig Kilometer entfernen
· Sie darf keinen Mann nachahmen

Teilweise wird die Bildung der Frau auch mit Verweis auf Hadithe missbilligt. Grosse Einschränkungen für das Arbeitsleben der Frau im Islam sind:
· Natur der Frau
· Angeblich beschränkter Verstand
· Psychologische Schwäche wegen Menstruation, Schwangerschaft und Geburt
· Abwertung ihrer Würde und Ehre
· Vormundschaft durch den Mann

Die Frau hat keine Wahlfreiheit zur Ehe, hingegen gibt es eine lange Liste wünschenswerter Eigenschaften. Eine Muslima darf nur einen Muslim heiraten. Ein Mann kann seine Frau jederzeit ohne Formalität, Erklärung und Vergütung verstossen und sich von ihr scheiden lassen. Er muss nur dreimal sagen: „du bist geschieden!“, dann ist die Scheidung endgültig. Falls eine geschiedene Frau wieder heiratet, verliert sie das Sorgerecht für die Kinder mit dem früheren Mann. Wegen dem Fehltritt Evas im Garten Eden ist den Frauen folgendes untersagt:
· Staatsoberhaupt, Richterin, Imam und Vormund zu werden
· Haus ohne Erlaubnis ihres Mannes oder Vormunds zu verlassen und alleine reisen
· Mit fremdem Mann allein sein oder ihm die Hand geben
· Schminken und parfümieren ausser Haus
· Gesicht zeigen (aus Angst, denn es könnte Versuchung sein)
· Gleich viel erben (nur die Hälfte eines Mannes)
· Gleichwertiges Zeugnis geben und Zeugin sein in Hudad-Fällen
· Während Menstruation an religiösen Riten teilnehmen
· Freie Wahl des Wohnorts, des Ehepartners und der Scheidung

Zivilisation einer Gesellschaft kann nach der Stellung der Frau beurteilt werden, dabei schneidet der Islam sehr schlecht ab und ist Hindernis für den Fortschritt.

Fallbeschreibungen: Die Frauen in Pakistan
Pakistan war bei seiner Gründung 1947 kein theokratischer Staat, dies ist er erst durch Bündnisse der Mullahs mit den Grossgrundbesitzern geworden. Eine richtige Islamisierung hat erst seit 1977 durch General Zia-al-Haq eingesetzt, vor allem mit islamischen Gesetzen. Diese regelten „zina“, Ehebruch und Hurerei, und „hudud“, aber sie schützen auch Vergewaltiger und beschuldigen Vergewaltigte! In Polizeigewahrsam werden ungefähr 72% der Frauen körperlich missbraucht. Eine Shari’a-Gesetzesvorlage wurde 1991 verabschiedet. Dadurch wurden die Frauen weiter abgewertet und an den Rand gedrängt. Die weibliche Lebenserwartung liegt nur bei 51 Jahren, die der Männer ist ein Jahr höher! Viele Frauen sterben während Schwangerschaft und Geburt. In ländlichen Gebieten liegt die Analphabetenquote der Frauen bei 98%. 1991 gab es über 2'000 Morde an Frauen wegen (zu geringer) Mitgift und dies bei hoher Dunkelziffer! Es gibt etliche Frauen, die werden zu „Bräuten des Qur’an“ gemacht und dann isoliert und eingesperrt in den Häusern.

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