Der totalitäre Charakter des Islams (Seiten 230-240)
Bereits Bertrand Russell hat den totalitären Charakter des Islams erkannt und schrieb: „Bolschewismus verbindet die Eigenschaften der französischen Revolution mit denen des Aufstiegs des Islams.“
Das islamische Recht hat eine allumfassende Natur und hat deshalb Kontrolle über das religiöse, soziale und politische Leben der Menschheit in all seinen Aspekten angestrebt. Es unterscheidet nicht Ritual, Recht, Ethik und Sitte (wie das Christentum). Es ist die Lehre von (äusserlichen) Pflichten, die der Kontrolle einer durch Gott eingesetzten menschlichen Instanz unterliegen.
Keine Trennung von Kirche und Staat
Im Arabisch gibt es auch sprachlich keinen Unterschied zwischen kirchlich und weltlich oder sakral und profan. Und Muhammad war Profet und Staatsmann, Gemeindegründer und Staatsbegründer, Kriegsmann und Gesetzgeber.
Islamisches Recht beruht auf:
1. Qur’an (hier wird aber nur wenig Rechtliches behandelt)
2. Sunna des Profeten (Pfad, Weg oder Lebensart, sie wurde aufgezeichnet in den Hadith, die jedoch grösstenteils Fälschungen waren)
3. „ijma“: Konsens der orthodoxen, autoritären Gelehrten während der frühen Abbassidenzeit. Ab dem 10. Jh. wurde dadurch islamisches Recht fixiert und damit starr und unbeugsam
4. „qiyas“: Methode des Analogieschlusses
Interpretationen erfolgten durch Rechtsspezialisten, die sich in vier gültigen Schulen aufgeteilt hatten:
1. Malik ibn Abbas (gestorben 795) in Medina, seine Lehre ist im Werk „Muwatta“ enthalten. Annahme in Afrika.
2. Abu Hanifa (795) im Iraq, gab mehr Raum der Logik und Vernunft. Annahme in Indien und Türkei
3. Al-Shafi’i (820) in Iraq und Aegypten, hatte gemässigte Standpunkte. Annahme in Indonesien, Malaysia und Jemen
4. Ahmad ibn Hanbal (855) in Bagdad, vertrat den unerschaffenen Qur’an. Annahme durch Wahhabiten in Arabien
Der Charakter des islamischen Rechts
Alle menschlichen Handlungen und Beziehungen werden nach den Begriffen des Verbindlichen, Empfohlenen, Indifferenten, Tadelnswerten und Verbotenen beurteilt. Es geht um eine buchstabengetreue und nicht sinnentsprechende Befolgung. Das führte zu Winkelzügen und juristischer Fiktion. Die rationale Methode der Interpretation führte dabei bis zur Pedanterie und Haarspalterei. Das Strafrecht verhängt Massnahmen auf den Schuldigen „aus der Sicht Gottes“. Schadenersatz bedeutet Anspruch oder Haftbarkeit in Form von Blutgeld oder Entschädigung.
„Shari’a“ bedeutet nun die vollständige Sammlung der theoretischen Gesetze, die in einer dem Willen Gottes gänzlich ergebenen muslimischen Gemeinschaft anwendbar sind.
„Fiqn“ ist die Shari’a-Wissenschaft, die unfehlbare und endgültige Auslegung der heiligen Texte durch autorisierte Rechtsgelehrte.
Kritik am islamischen Recht
Islamisches Recht gilt für viele als „Gipfel, Kern und Knotenpunkt des islamischen Denkens“. Die Rechtsgelehrten „ulama“ wurden so zu einer Art Priesterkaste, obwohl der Islam keine Priester kennt. Sie beanspruchten absolute Zuständigkeit in Rechtssprechung und Glaubensdoktrin und verhinderten dadurch kritisches Denken, Fortschritt, Einführung der Menschenrechte, Freiheit, Individualismus und Demokratie. Sie setzten sich für die Islamisierung ein, die heute besonders im Iran, Sudan und Pakistan fortgeschritten ist.
Labels: Gesetz, Islam, Islamisierung, Koran, Mohammed, Politik, Recht, Religion, Scharia, Sunna, Ulama
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